AGB Pabst Media
§ 1 Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Unternehmen Pabst Media GmbH (nachfolgend „Pabst Media“ genannt), vertreten durch die Geschäftsführerin Marie Christin Pabst sowie den Geschäftsführer Rüdiger Pabst.
(2) Ein „Auftrag“ sind die von dem Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) bei dem Auftragnehmer (Pabst Media) verbindlich bestellten Dienstleistungen. Dabei nimmt der Begriff „Auftrag“ im kaufmännischen Sinne keine Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp. Pabst Media schuldet dem Auftraggeber die Hauptleistung, während dieser dem Auftragnehmer die Vergütung der erbrachten Leistung schuldet.
(3) „Flatrate“ bezeichnet ein Dauerschuldverhältnis mit wiederkehrenden Leistungsbestandteilen und damit verbundenen Pflichten der Vertragsparteien.
(4) Sämtliche angebotenen Leistungen von Pabst Media richten sich grundsätzlich an Unternehmen, welche somit eine organisatorisch-rechtliche Einheit bilden sowie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt ebenso für diese AGB.
(5) Auf Anfrage können auch Leistungen für Vereine und Verbände, Privatpersonen, sowie Institutionen des öffentlichen Rechts angeboten werden. Für diese gelten in der Regel gesonderte Vertragsbestimmungen
(6) Für folgende Leistungen gelten die jeweiligen Sonderbestimmungen entsprechend:
I. Website-Support
(7) Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen haben ausdrücklich nur Gültigkeit, soweit der Auftragnehmer (Pabst Media) diese schriftlich anerkannt hat.
(8) Sofern der Auftraggeber und der Auftragnehmer einen Individualvertrag abschließen möchte, so wird in diesem auch ausdrücklich die Wirksamkeit dieser AGB geregelt. Dies gilt auch, aber nicht ausschließlich, ergänzend zu Abs. 2 S.2 sowie Abs. 3. Ein solcher Individualvertrag ist in jedem Fall schriftlich zu schließen.
(9) Hinweis
Sofern in dieser Erklärung oder auf der Webseite nur die Form des männlichen Geschlechts genannt wird, so stellt dies ausdrücklich keine Diskriminierung eines anderen Geschlechts dar, sondern dient ausschließlich der Verbesserung der Lesbarkeit.
§ 2 Zustandekommen eines Auftrages
(1) Der Kunde fragt bei der Pabst Media Leistungen an, welches schriftlich, in Textform per E-Mail oder mündlich bzw. telefonisch vorgenommen werden kann. Hierbei ist es erforderlich, dass der Kunde seine notwendigen Kontaktdaten sowie erforderliche Details zu dem Auftrag mitteilt.
Dies sind insbesondere:
Vollständiger Name des Unternehmens
Vollständige Anschrift des Unternehmens
Name Ansprechpartner
Kontaktdaten des Ansprechpartners (E-Mail-Adresse und (optional) Telefonnummer)
Ggf. abweichende Rechnungsadresse
erforderliche Details zu Aufträgen (u.a. Inhalte, Umfang)
Interessiert sich der Kunde für bestimmte Leistungen, so wird Pabst Media diesem ein entsprechendes Angebot i.S.d. § 145 ff. BGB erstellen. Jedoch ist das jeweilige Angebot lediglich für den jeweils angegebenen Zeitraum (Annahmefrist nach § 148 BGB) gültig sowie unter dem etwaigen Vorbehalt, dass der Interessent/Kunde die für die angefragten Leistungen möglichst vollständige Angaben (insbesondere hinsichtlich Art und Umfang sowie Leistungszeitpunkt) macht. Für erforderliche Mehraufwendungen gilt § 7 dieser AGB entsprechend.
(2) Findet das Angebot die Zustimmung des Kunden wird mit dessen fristgerechter Annahme ein wirksamer Vertrag geschlossen. Für die Annahme genügt eine entsprechende Erklärung auf demselben Weg, auf dem das entsprechende Angebot bereitgestellt worden ist.
(3) Der dem Angebot zugrundeliegenden Vertragstyp richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsinhalt. Sofern der Vertragsgegenstand die Erstellung eines bei Pabst Media in Auftrag gegebenen Werk beinhaltet, liegt grundsätzlich ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB vor. Ist kein hinreichend bestimmter Arbeitserfolg vereinbart, so gilt typischerweise das Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB entsprechend. Nähere Informationen zu Leistungsart und Umfang entnehmen Sie bitte den gesonderten Bestimmungen für bestimmte Leistungsarten zu diesen AGB sowie dem jeweiligen Angebot. Sofern im Zusammenhang mit einem bestimmten Auftrag gesonderte Bestimmungen (Individualvereinbarungen) getroffen wurden, so gelten diese entsprechend und regeln die Geltung dieser AGB.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers (Pabst Media)
(1) Mit dem Zustandekommen eines wirksamen Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer die Leistung gem. des Umfangs des zugrundliegenden Angebots zu erbringen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Leistungen zum Leistungszeitpunkt frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Hierzu prüft der Auftragnehmer seine Leistungen regelmäßig und gründlich auf vorhandene Mängel. Die Überprüfung wird nach sorgfältiger Auswahl des Auftragnehmers entweder anhand von Programmen auf dem neuesten Stand der Technik und/oder von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern vorgenommen.
(2) Der Auftragnehmer wird dem Kunden bei dessen Vorhaben in einem angemessenen Umfang beratend zur Seite stehen.
(3) Darüber hinaus wird der Auftragnehmer insbesondere seine Pflichten gem. der §§ 5 sowie 13-15 dieser AGB einhalten.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers (Kunde)
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dem Auftragnehmer die zu Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erforderlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden beginnen gem. § 2 Abs. bereits vor der Erstellung des Angebots und somit bereits mit der ersten Anfrage.
(2) Sobald der Auftragnehmer Dienstleistungen von Pabst Media erhält, hat er diese möglichst umgehend zu prüfen und Mängel sofort mit Bekanntwerden dem Auftragnehmer (Pabst Media) mitzuteilen, Näheres regelt § 9 dieser AGB. Die im Angebot schriftlich fixierte Anzahl von Korrekturschleifen ist einzuhalten. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich vom Auftraggeber nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.
(3) Im Allgemeinen ist es für den größtmöglichen Erfolg der geplanten Arbeiten von Pabst Media unumgänglich, dass der Kunde in einem angemessenen Umfang mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet. Die weiteren Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus den §§ 9, 10, 13 sowie 15 dieser AGB.
§ 5 Termine, Lieferfristen
(1) Sofern das Angebot konkrete Angaben über eine Lieferfrist oder mehrere Liefertermine enthält, so verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, diese, soweit dies in seinem Einfluss- sowie Verantwortungsbereich steht, entsprechend einzuhalten.
(2) Jedoch ist es für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist erforderlich, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten gem. § 4 dieses Vertrages erfüllt.
(3) Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und somit i.d.R. aus dem jeweiligen, dem konkreten Vertrag zugrunde liegendem Angebot.
(2) Jenes Angebot von Pabst Media stellt somit grundsätzlich auch eine verbindliche Leistungsbeschreibung dar. Etwas anderes gilt, wenn die Größe und der Umfang des Auftrages eine separate Leistungsbeschreibung oder individuelle Verträge erforderlich machen.
§ 7 Zusätzliche Leistungen
(1) Mehraufwand von Pabst Media, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 80,00 zzgl. Umsatzsteuer sowie zzgl. etwaigen Reisekosten bei Terminen beim Auftraggeber vor Ort berechnet. Für Dienstleistungen im Bereich Datenschutz wird zusätzlicher Aufwand mit einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. Umsatzsteuer sowie zzgl. etwaigen Reisekosten bei Terminen beim Kunden vor Ort berechnet.
(2) Darüber hinaus können weitere Dienstleistungen, wie eine ausführliche Ermittlung von sinnvollen Maßnahmen sowie eine entsprechende Beratung, welche über den allgemeinen Service hinausgehen, darstellen.
(3) Sollten Reisekosten anfallen, so werden diese nach den tatsächlich anfallenden Kosten gem. Belegen und Rechnungen dem Auftraggeber berechnet. Dies beinhaltet auch eine Kilometerpauschale von EUR 0,30 für jeden mit einem Privat- oder Firmen-PKW gefahren Kilometer sowie den jeweils gültigen Stundensatz gem. Abs. 1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, dem Kunden die Kosten für vor Ort Termine inklusive Reisekosten pauschal zu berechnen.
(4) Pabst Media informiert den Kunden jeweils darüber, sofern zusätzliche Leistungen vorliegen. Dies beinhaltet ebenso Informationen über Umfang und Kosten der zusätzlichen Leistungen. Dies gilt ebenso, sofern für bestimmte Leistungen nach Art und Umfang sowie für besonders kurzfristige Aufträge (Eilaufträge) gesonderte Konditionen gelten.
§ 8 Leistungen von Kooperationspartnern / Dritten
(1) Sofern zur Durchführung eines Auftrags Leistungen Dritter (Fremdleistungen) erforderlich oder gewünscht sind, werden diese in der Regel von dem Auftraggeber selbst beauftragt. Dies gilt insbesondere, sofern dies nach Art und Umfang geschäftsüblich ist. Optional können solche selbstständigen Leistungen auch nach entsprechender Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Pabst Media durch Pabst Media bei einem Dritten beauftragt werden.
(2) Sofern Pabst Media Leistungen in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner oder einem sonstigen Dritten anbietet, so gelten für Leistungen eines Dritten dessen jeweilige AGB. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist Pabst Media ausschließlich als Vermittler im Rahmen einer Nebenleistung tätig und übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Leistungen Dritter. Wird eine Leistung mit einem Kooperationspartner oder einem sonstigen Dritten angeboten, so wird Pabst Media den Auftraggeber hierüber vorab entsprechend informieren.
(3) Sind Teil- bzw. Nebenleitungen von Dritten Gegenstand eines Auftrags, so wird der Auftragnehmer selbst im Umfang des jeweils zu Grunde liegenden Angebots / Leistungsvereinbarung entsprechende Nutzungsrechte auf eigene Rechnung erwerben. Dies gilt beispielsweise für Stockbilder.
§ 9 Abnahme
(1) Sofern Pabst Media dem Auftraggeber einen bestimmten Arbeitserfolg im Rahmen des Werkvertragsrechts gem. §§ 631 ff. BGB schuldet, d.h. ein individualisierbares Werk (zum Beispiel einen Entwurf oder Zwischenstand), so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Als erfolgt gilt die Annahme hingegen, sofern sie nicht innerhalb von sieben Tagen mittels einer eindeutigen Erklärung (schriftlich oder in Textform) erklärt oder verweigert wurde. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Sollten tatsächlich wesentliche Abweichungen (Mängel) vorliegen, wird Pabst Media diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Ansonsten gilt die Abnahme spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werkes als erfolgt (konkludente Annahme). Die Frist zur Beseitigung entsprechender Mängel beträgt nach deren Bekanntwerden beim Auftragnehmer i.d.R. zwei Werktage, jedoch behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Kunden in begründeten Fällen insbesondere sofern Art und Umfang dies erforderlich machen) eine abweichende angemessene Frist zu nennen. (Es gelten die gesetzlichen Feiertage für das Bundesland Schleswig-Holstein.)
(2) Für Beratungsleistungen sowie sonstige Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht gelten im Allgemeinen die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB – hier stellt sich die Frage der Abnahme nicht. Dies gilt insbesondere für Beratungsleistungen im Marketingbereich (wie Beratungen für Social-Media Kampagnen, zur Erstellung einer Marketing-Strategie) und für Beratungsleistungen im Bereich Datenschutz. Grundsätzlich fallen hierunter auch sämtliche Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter.
§ 10 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern Mehrleistungen vertragsgegenständliche Leistungen geworden sind, so wird für diese die entsprechende Vergütung berechnet.
(2) Sämtliche Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen ab dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Datum (Rechnungsdatum) vollständig, ohne Abzüge und inklusive der ausgewiesenen Steuern, auf das angegebene Konto zu zahlen. Die Rechnung wird dem Auftraggeber in elektronischer Form (per E-Mail) bereitgestellt.
(3) Kündigt der Auftraggeber einen wirksamen Vertrag (Auftrag), der gem. § 2 zustande gekommen ist vorzeitig, so gilt bezüglich der Vergütung des Auftragnehmers zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB bzw. für Dienstverträge § 628 BGB entsprechend.
(4) Der Kunde darf gegen Vergütungsforderungen von Pabst Media nur mit unbestrittenen, d.h. schriftlich von der Pabst Media anerkannten, oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen solcher, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
(5) Sämtliche Leistungen werden neben dem angegeben Nettopreisen zzgl. mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz berechnet. Der regelmäßige Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 %.
(6) Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor dem Kunden hierdurch entstehende Kosten, wie Mahngebühren in angemessener Höhe, Verzugszinsen und sonstige Kosten und Gebühren zu berechnen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Pabst Media behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gem. § 449 BGB vor. Sofern der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist Pabst Media berechtigt, bereits gelieferte Leistungen durch Rücktritt vom Vertrag zurückzuverlangen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Herausgabe des Gegenstandes i.S.d. § 449 BGB verpflichtet.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Pabst Media bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf bereits bezogene, aber nicht vollständig bezahlte Leistungen unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, Pabst Media die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftragnehmer für den entstandenen Ausfall.
(3) Sofern die vertragsgegenständliche Leistung eine solche Leistung beinhaltet, für welche ein Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers nach § 449 BGB nicht wirksam vereinbart werden kann, so ist der Auftraggeber bei Zahlungsverzug zum Schadensersatz nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften sowie nach Maßgabe von § 9 Abs. 6 dieser AGB verpflichtet.
§ 12 Höhere Gewalt und Unmöglichkeit
Sämtliche Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichender Material- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten und andere ähnliche Ereignisse oder Ursachen, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs von Pabst Media stehen, entbinden Pabst Media für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei den Zulieferern des Auftragnehmers (Pabst Media) eintreten. Sofern dies nach Abwägung der jeweiligen Interessen möglich und zumutbar ist, wird Pabst Media jedoch versuchen andere möglichst gleichwertige Zulieferer hinzuzuziehen und/oder die Auswirkungen von Fällen höherer Gewalt durch geeignete sowie angemessene Maßnahmen möglichst zu begrenzen. Alle vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Pabst Media zu vertreten, sofern sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Den Beginn und das Ende solcher Hinderungsgründe teilt Pabst Media dem Auftraggeber möglichst umgehend mit.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von dem Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat. Die Berechnung des Schadens richtet sich im Allgemeinen nach den Pauschalen für die Stundensätze gem. § 7 Abs. 1 dieser AGB sowie den sonstigen Kosten (u.a. Materialkosten, Servicekosten, Reisekosten). Jedoch ist dem Auftraggeber ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in den eigenen Dienstleistungen enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen, sowie Unternehmen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton, Text und sonstigen Leistungen. Eine Veröffentlichung der Leistungen (gleich welcher Art) durch den Auftragnehmer erfolgt u.a. im Rahmen von Fullservice-Angeboten für Websites, Webdesign, Social-Media Betreuung und Blogs sowie für Pressemitteilungen und das Inserieren von Anzeigen.
(4) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pabst Media sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
(6) Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung des Auftragnehmers sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung sowie aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind, dies gilt gleichfalls für die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
(7) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Aufgrund unverschuldeter Irrtümer und Übermittlungsfehlern, welche den Auftragnehmer zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
(9) Der Kunde hat bei Auftragserteilung dafür zu sorgen, dass er tatsächlich Inhaber der notwendigen Rechte an geschützten Marken (Bild- und Wortmarken, Gebrauchsmustern, Patenten sowie sonstigen geschützten Rechten) ist. Zu einer entsprechenden Überprüfung ist der Auftragnehmer ausdrücklich nicht verpflichtet. Im Falle der Verletzung von solchen geschützten Rechten verpflichtet sich der Kunde dazu, Pabst Media von sämtlichen Ansprüchen und den damit verbundenen Kosten freizuhalten.
14. Datenschutz – Schutz personenbezogener Daten
(1) Alle Daten, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer übermittelt, werden von uns vertraulich behandelt. Dies sind insbesondere aber nicht ausschließlich personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse. Personenbezogene Daten und sonstige Daten des Auftraggebers werden von Pabst Media weder verkauft, verbreitet, noch gegen Entgelt Dritten überlassen oder in anderer Weise kommerziell genutzt.
(2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Pabst Media richtet sich immer nach den Grundsätzen gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO. Dies sind u.a. die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und die Datenminimierung.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet ausschließlich in folgenden Fällen statt:
a. Sofern die betroffene Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO hierzu ihre Einwilligung erteilt hat.
b. Die Weitergabe ist zur Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich.
c. Hierzu eine Gesetzliche Verpflichtung nach Art 6 Abs. 1 lit. c DSGVO besteht.
d. Sofern dies ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist sowie dem kein überwiegendes schutzwürdigen Interesse entgegensteht.
(4) Im Allgemeinen verarbeitet Pabst Media personenbezogenen Daten gem. Art 17 Abs.1 lit. a DSGVO lediglich so lange oder verarbeitet diese in sonstiger Weise, wie es für die Zwecke, für die diese erhoben wurden, erforderlich ist. Allerdings kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass Pabst Media gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Anschließend wird Pabst Media die Daten der Betroffenen unmittelbar löschen.
(5) Für den Schutz personenbezogener Daten von Kunden und Interessenten gilt die unter www.pabst-media.com verfügbare Datenschutzerklärung entsprechend.
(6) Sofern es sich bei einem Vertragsverhältnis um Auftragsverarbeitung i.S.d. Art 28 DSGVO handelt, so wird der Auftragnehmer einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art 28 DSGVO schließen. Ein AVV kann jederzeit per E-Mail unter datenschutz@pabst-media.com oder über den zuständigen Ansprechpartner angefragt und vereinbart werden.
(8) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zum Thema Datenschutz können sich Betroffene/Auftraggeber per E-Mail unter datenschutz@pabst-media.com an Pabst Media wenden.
15. Urheberrechtliche Nutzungsrechte / Leistungsrechte
(1) Soweit von Pabst Media erstellte Werke / Leistungen dem Urheberschutz unterfallen, besteht Einigkeit, dass Pabst Media dem Auftraggeber ein einfaches, nachfolgend konkretisiertes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk überträgt. Dabei umfassen sämtliche ihrer Schöpfung nach urheberrechtlich geschützten Werke / Leistungen ebenfalls Entwürfe, Skizzen, Probeaufnahmen und sonstige Zwischenschritte / Zwischenprodukte.
(2) Pabst Media räumt dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte (Lizenzrechte) an seinen urheberrechtlich geschützten Werken ein:
a) Der Umfang der vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot / Leistungsbeschreibung.
b) Sofern die vertragsgegenständliche Leistung einzigartige/individuelle urheberrechtlich geschützte Leistungen beinhaltet, so räumt Pabst Media dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe des jeweiligen Angebots / der Leistungsbeschreibung ein.
c) Das Recht zur Weiterübertragung von Nutzungsrechten ist, sofern im Angebot / in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde ausdrücklich nicht Gegenstand des gewährten Nutzungsrechts. Gleiches gilt für das Recht urheberrechtlich geschützte Werke zu bearbeiten oder zu verändern.
d) Zusätzliche Nutzungsrechte (Lizenzrechte) können nach vorheriger Anfrage durch entsprechende zusätzliche Vereinbarungen in Textform (per E-Mail) oder in Schriftform vereinbart werden.
(3) Sämtliche vereinbarte Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber mit dem Zeitpunkt der erfolgten, vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung gem. § 10 dieser AGB. Folglich darf der Auftraggeber die Werke / Leistungen des Auftragnehmers erst nach vollständiger Zahlungseingang in dem jeweils vereinbarten Umfang nutzen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die Werke / Leistungen ausschließlich in dem Umfang der erworbenen Nutzungsrechte zu verwenden und jegliche Abweichende Nutzung ohne zuvor rechtmäßig erworbene Rechte vollständig zu unterlassen. So dürfen beispielsweise Texte, deren Nutzungsrechte nur für eine bestimmte Website erworben wurden, nicht auf anderen Websites, auf Social Media Plattformen oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken genutzt werden.
(5) Sollten zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen durch Pabst Media Nutzungs- oder Verwertungsrechte (u.a. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder entsprechende Zustimmungen Dritter (Persönlichkeitsrechte) erforderlich sein, so wird Pabst Media die erforderlichen Rechte und Zustimmungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich lediglich in dem für die Umsetzung der Leistung zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern hierzu nicht eine individuelle schriftliche Vereinbarung oder ersatzweise in Textform getroffen wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(6) Pabst Media darf die von Ihr als Urheber erstellten Werke zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf ihrer Website (www.pabst-media.com) sowie weiteren eigenen Websites oder anderen Werbemitteln verwenden. Näheres regelt § 15 Abs. 2 dieser AGB. Insbesondere Auszüge von Dienstleistungen aus dem Bereich Datenschutz werden ausdrücklich nicht zu Zwecken der Eigenwerbung durch Pabst Media veröffentlicht.
(7) Die Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe, Skizzen, Probeaufnahmen und sonstige Zwischenschritte / Zwischenprodukte verbleiben vollständig bei dem Auftragnehmer. Dies gilt entsprechend auch und gerade für Leistungen des Auftragnehmers, welche nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Schutzrechte, insbesondere des Urheberrechts sind.
§ 16 Laufzeit / Kündigung
(1) Die Kündigungsfrist für Flatrate-Verträge (vgl. § 1 Abs. 3) beträgt 3 Monate zum Monatsende.
(2) Die Mindestlaufzeiten werden individuell je Vertrag geregelt und sofern nicht anders vereinbart beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
(3) Sofern ein Flatrate-Vertrag nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate.
§ 17 Rücktrittsvorbehalt
(1) Pabst Media ist jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zum Rücktritt von Vertragsverhältnissen berechtigt, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben sowie infolgedessen die Erfüllung von Vertragspflichten des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen für einen Rücktritt gelten zum Beispiel dann als erfüllt, sofern beim Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird.
(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn diese Voraussetzungen gem. Abs. 1 bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, Pabst Media als Auftragnehmer jedoch nicht bekannt waren.
§ 18 Nennung als Referenzkunde
(1) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nennung als Kunde des Auftragnehmers nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Des Weiteren erlaubt dieser Pabst Media die Nennung als Referenzkunde nach erfolgreichem Projektabschluss. Pabst Media ist darüber hinaus berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf seiner Website (www.pabst-media.com) sowie weiteren eigenen Websites sowie in Marketingunterlagen zu verwenden. Dies gilt ebenfalls für Kunden aus dem Bereich Datenschutz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Nennung als Referenzkunde.
(2) Sollte der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen Gründen (u.a. enthaltene geschützte Marken Dritter) Zweifel an der Nennung als Referenz haben, so wird Pabst Media den entsprechenden Referenzbereich vorab zur Freigabe vorlegen.
§ 19 Änderungen dieser AGB (Änderungsvorbehalt)
(1) Pabst Media behält sich das Recht vor, die AGB insbesondere aus folgenden Gründen zu ändern:
a) diese AGB unvollständig oder nicht hinreichend konkretisiert sind
b) sofern dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder sonstigen geänderten Bestimmungen des Gesetzgebers erforderlich wird
c) eine Änderung aufgrund der Rechtsprechung notwendig ist
d) neue technische Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich und Geschäftsbetrieb eine Änderung notwendig machen
e) sonstige gleichwertige Gründe eine Änderung erforderlich machen
(2) Änderungen gem. Abs. 1 bedürfen der Zustimmung des Kunden (Auftraggebers). Hierfür wird Pabst Media dem Kunden die Änderungen in Textform (per E-Mail) mit einer angemessenen Frist zur Zustimmung bereitstellen. Sollte der Kunde die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, so kann Pabst Media von dessen Zustimmung ausgehen. Einzelheiten regelt die jeweilige Änderungsmitteilung.
(3) Pabst ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden bei Dauerschuldverhältnissen (Flatrate-Verträge mit regelmäßiger, sich widerholender Vergütungsvereinbarung) ein Kündigungsrecht zu. Dies sowie die Gründe der Preiserhöhung wird Pabst Media dem Kunden in Textform mitteilen.
(4) Die jeweils aktuellste Fassung der AGB ist auf der Webseite von Pabst Media unter www.pabst-media.com/agb einsehbar.
§ 20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB (B2B) unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz von Pabst Media. Dies gilt jedoch nicht für solche Leistungen, die bei dem Kunden vor Ort oder an einem anderen Ort erbracht werden.
(3) Die Anwendbarkeit von AGB von Auftraggebern oder etwaigen Dritten wird hiermit vollständig ausgeschlossen.
(4) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Diese Vereinbarung giltauch, aber nicht ausschließlich, für Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie solche, die ihren Sitz in das Ausland verlagern.
(5) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie etwaige einschlägige Rechtsvorschriften der Europäischen Union (u.a. DSGVO). Die Anwendung des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Stand 14.07.2023
© Pabst Media GmbH
- Zusätzliche Bestimmungen Website-Support
- 1 Allgemeines
(1) Diese zusätzlichen Bestimmungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Hauptteils der AGB (nachfolgend „AGB“) der Pabst Media GmbH (nachfolgend „Pabst Media“ oder Auftragnehmer genannt) für Leistungen im Bereich Website-Support.
(2) Soweit diese zusätzlichen Bestimmungen für den Leistungsbereich Website-Support keine gesonderten Regelungen enthalten, so gelten ausdrücklich die vertraglichen Bestimmungen der AGB entsprechend.
- 2 Vertrag
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Support der vertragsgegenständlichen Website. Dabei beschränkt sich der Leistungsumfang ausdrücklich nur auf die vertragsgegenständliche Website des Auftraggebers. Diese sowie der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot.
(2) Sofern in diesen zusätzlichen Bestimmungen sowie den AGB nicht ausdrücklich gesondert geregelt, gilt für den Website-Support das Dienstvertragsrecht nach den §§ 611 ff. BGB entsprechend.
- 3 Pflichten des Auftragnehmers (Pabst Media)
(1) Pabst Media verpflichtet sich insbesondere dazu, folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellung regelmäßiger Backups (die Backups werden in den im Angebot genannten Abständen regelmäßig erstellt)
- Entstörung der Website im Rahmen des Verantwortungs- und Zuständigkeitsgebiets von Pabst Media
- Die Entstörung der Webseite erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden ab Bestätigung & Report durch Pabst Media über den Grund des Website-Ausfalls (soweit dieser vorab bereits entsprechend erkennbar ist). Sollte die Entstörung in begründeten Fällen nicht innerhalb von 48 Stunden vollständig abgeschlossen werden können, so verpflichtet sich Pabst Media dazu, den Auftraggeber über die voraussichtliche Dauer bis zum Abschluss zu informieren. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Fälle von höherer Gewalt sowie der Unmöglichkeit (siehe auch § 12 der der AGB).
- Weitere Leistungen variieren je nach vertragsgegenständlichem Angebot
(2) Der Zuständigkeitsbereich von Pabst Media erstreckt sich ausdrücklich nicht auf sämtliche Serverausfälle oder sonstige Störungen bei dem Hostinganbieter der Website sowie auf Störungen der Internet- oder jeweiligen Netzwerkumgebung.
(3) Der Website-Support für Auftraggeber, deren Website nicht durch Pabst Media wurde, kann unter Umständen nur eingeschränkt angeboten werden. So kann die Website im Rahmen eines Ausfalls nur mit dem jeweils aktuellsten Backup manuell wiederhergestellt werden. Sollte dies nicht erfolgreich oder möglich sein, so ist keinesfalls ein Neuaufbau der Website (unabhängig ob ganz oder teilwiese) im Leistungsumfang inbegriffen.
- 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, Störungen unmittelbar nach Bekanntwerden Pabst Media mitzuteilen. Sofern Pabst Media den Auftraggeber bereits über die Störung informiert hat, gilt dies lediglich dann, sofern der Auftraggeber über Informationen verfügt, die zur Behebung von aufgetretenen Störungen beitragen können.
(2) Nimmt der Auftraggeber eigenständig Änderungen an der Website vor, so haftet er für mögliche hieraus resultierende Folgen und Ausfälle vollumfänglich. Die Behebung solcher Störungen und Fehler ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Website-Supports.
(3) Sofern der Auftraggeber den Verdacht hat, dass sich auf seinem Endgerät oder innerhalb seines Netzwerks Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware befindet, so informiert er Pabst Media möglichst umgehend hierüber. Dies gilt insbesondere dann, sofern der Auftraggeber nicht ausschließen kann, dass Zugänge zu der Website selbst oder den Servern auf denen diese gehostet wird Dritten unerlaubt zugänglich waren / sind oder in sonstiger Weise eine Zugriffsmöglichkeit bestand / besteht und möglicherweise Schadsoftware innerhalb der Webseite oder auf den Servern befindet.
(4) Sollte die Installation eines Backups erforderlich werden, so verpflichtets sich der Auftraggeber dazu, Pabst Media etwaige Fehler möglichst umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen.(Dabei liegt jedoch kein Fehler vor, wenn Inhalte aufgrund des gewählten Backup-Zyklus nicht oder nicht vollständig in einem Backup gesichert sind.)
(5) Für den Website Support ist ein Remote Zugriff erforderliche. Die hierfür benötigten Daten stellt der Auftraggeber Pabst Media im erforderlichen Umfang zur Verfügung.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der fälligen Rechnungsbeträge.
- 5 Zusätzliche Leistungen
(1) Auf Anfrage kann Pabst Media zusätzliche Leistungen zu dem Website-Support anbieten. Dies können beispielsweise die Erstellung und Sicherung von Backups in einem kürzeren Zyklus sein.
(2) Bei Fremdwebseiten (Durch Kunden selbst oder Dritte erstellt) können (zusätzliche) Leistungen unter Umständen nicht oder nicht im gleichen Umfang angeboten werden.
- 6 Vergütung
(1) Der Website-Support wird jährlich für die jeweilige Abrechnungsperiode (1 Jahr/ 12 Monate) entsprechend 12 Monate im Voraus berechnet.
(2) Die Rechnungsbeträge für den Website-Support können entweder per SEPA-Lastschrift (nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats) zum Fälligkeitstermin durch Pabst Media eingezogen werden oder per Rechnung und vollständiger Überweisung ohne Abzüge durch den Auftraggeber beglichen werden.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall behält sich Pabst Media das Recht vor, den Website-Support vollständig einzustellen. In diesem Fall ist Pabst Media von seinen Leistungspflichten vollständig entbunden. Somit wird die Website des Auftraggebers nicht mehr durch unser System weiter versorgt und die Datensicherungen turnusmäßig gelöscht.
- 7 Datenschutz
(1) Bei dem Website-Support handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Aus diesem Grund sollten Auftraggeber spätestens bei Auftragserteilung (Angebotsannahme) einen
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Auftragnehmer vereinbaren. Selbstverständlich können Sie diesen entweder direkt über Ihren Ansprechpartner oder per E-Mail unter datenschutz@pabst-media.com anfragen.
(2) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zum Thema Datenschutz können sich Betroffene/Auftraggeber per E-Mail unter datenschutz@pabst-media.com jederzeit an Pabst Media wenden.
- 8 Laufzeit/Kündigung
(1) Der Vertrag für den Website-Support von Pabst Media hat, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Website Support verlängert sich nach Ablauf der Kündigungsfrist automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
(2) Der Website-Support kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode von 12 Monaten in Textform (per E-Mail) oder schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt werden.
- 9 Sonstige Bestimmungen
Pabst Media behält sich insbesondere das Recht vor, diese zusätzlichen Bestimmungen nach Maßgabe des § 17 der AGB bei Bedarf zu ändern.
Stand: 03.2021
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